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Notfunk und Krisenkommunikation
Informationen zum Thema Notfunk und Krisenkommunikation des DARC Ortsverbands C26 Eching
Informationen zum Thema Notfunk und Krisenkommunikation des DARC Ortsverbands C26 Eching
Wichtige Informationen zum Thema Notfunk und Krisenkommunikation
Angeregt durch langwierige und hartnäckige Bemühungen von Karl Zagelmeier, DL5MBU, wird das Thema Notfunk- und Krisenkommunikation in unserem Distrikt wieder stärker unterstützt. Der OV Eching, C26, beteiligt sich auch an den Aktivitäten. Wir können uns und unserer Material vorbereiten um im Fall von Katastrophen gewappnet zu sein und helfen zu können, wenn wir als Funkamateure gebraucht werden. Leider stellt sich nicht die Frage "ob" sondern "wann" sich die nächste Katastrophe
größeren oder kleinen Ausmaßes in größerer oder näherer Entfernung ereignen wird.
zu allererst mal die Definition einer Katastrophe nach dem Gesetz (Art 1 Abs 2 des Bay. Katastrophenschutzgesetz):
Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen
oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem
Ausmaß
gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden
und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.
die rechtlichen Grundlagen für eine Mitwirkung durch uns Funkamateure sind in folgenden Gesetzen geregelt:
- $2 Abs. 2 AFuG
Im Sinne dieses Gesetzes ist Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren
untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen
Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und
Katastrophenfällen wahrgenommen wird (...)
- §5(5) AFuG
...(4) Eine Amateurfunkstelle darf
1. nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und
2. nicht zum Zwecke des geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten
betrieben werden.(5) Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln. Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht
übermitteln. Satz 2 gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen.
- bay. KatSchutzG
Regelung in Bayern
In Bayern wurde zwischen dem bayerischen Innenministerium und den bayerischen Distrikten Franken, Oberbayern, Schwaben und Bayern-Ost, vertreten durch die Distriktsvorsitzenden, eine Vereinbarung der Grundsätze fŸr die Mitwirkung der bayerischen Distrikte im Katastrophenschutz in Bayern geschlossen. Der Vorgang hat bei den Behörden das Aktenzeichen ID1-3082-18/50 zum IMS vom 22.12.1982 und wurde an die Landratsämter und Feuerwehrschulen verteilt. Das Rundschreiben findet ihr hier
Links im Internet
Zur weiteren Vertiefung der Grundlagen sind folgende Links zu empfehlen:
Katastrophenschutz beim Bayerischen
Innenministerium
Bay. Katastrophenschutzgesetz
Distrikt Oberbayern (C)
DARC
Notfunkfyer
OeVSV
ARRL
Wikipedia
Rolle der Funkamateure
"Normale" Katastrophen sind durch Einsatzmittel der Feuerwehr, des roten Kreuzes, des THW´s und weiterer Organisationen recht gut abgedeckt. Zusätzlich gibt es Vereinbarungen
Über Ländergrenzen hinweg. Wir Funkamateure müssten/könnten helfen, wenn diese Einsatzmittel wegen des Ausmaßes, der Schwere oder der Dauer der
Katastrophe erschöpft wären. Die Möglichkeiten der Unterstützung wären vielfältig:
Aufrechterhaltung von Kommunikationswegen über Relais (in Fachkreisen umstritten, ob ein Relais notfunktauglich ist)
Übermittlung von Nachrichten zur Führungszentrale in Form von Telegrammen, Messwerten, Anforderungen
Übermittlung von Lageberichten und -bildern.
Es geht hier um die Ergänzung der regulären Kommunikationsmöglichkeiten, nicht um den Ersatz. Wenn Funkamateure helfen, geschieht das ausschließlich auf Amateurfunkfrequenzen mit Amateurfunkrufzeichen.
Bandplan
Hier eine Liste der Frequenzen, die für Notfunk vorgesehen sind. Diese Allokierung bedeutet nicht, dass diese Frequenzen von normalem Amateurfunkverkehr freizuhalten sind. Der allseits
geschätzte Hamspirit gebietet es aber, möglichem Notfunkverkehr Priorität einzuräumen und sich entsprechend zu
arrangieren.Kurzwelle (KW)
80 m 3760 kHz alle Betriebsarten Aktivitätszentrum Region 1 Notfunk
40 m 7110 kHz alle Betriebsarten Aktivitätszentrum Region 1 Notfunk
20 m 14300 kHz alle Betriebsarten Aktivitätszentrum weltweiter Notfunk
17 m 18160 kHz alle Betriebsarten Aktivitätszentrum weltweiter Notfunk
15 m 21360 kHz alle Betriebsarten Aktivitätszentrum weltweiter Notfunk
Ultrakurzwelle (UKW)
2 m 144.260 MHz USB
2 m 145.500 MHz FM (S20) (mobil) Anruf
2 m 145.525 MHz FM (S21)
2 m 145.550 MHz FM (S22)
70 cm 433.500 MHz FM Anruf International
Zusätzlich werden in Deutschland, …sterreich und der Schweiz noch die folgenden Frequenzen empfohlen:
160 m 1873 kHz LSB (Deutschland, …sterreich, Schweiz)
80 m 3643 kHz LSB (Deutschland, …sterreich, Schweiz)
40 m 7085 kHz LSB (Deutschland, …sterreich, Schweiz)
30 m 10138 kHz USB (Deutschland, …sterreich, Schweiz)
20 m 14180 kHz USB (Deutschland, …sterreich, Schweiz)
10 m 28238 kHz USB (Deutschland)
70 cm 434.000 MHz FM (Deutschland, …sterreich, Schweiz)
Rundspruch
Um den Notfunk wieder etwas mehr in das Bewusstsein der Funkamateure rücken, findet regelmäßig eine Notfunkrunde statt. Leider fällt der Termin etwas unglücklich auf unseren OV-Abend bei C26:
Wir laden alle Interessierten ein jeden ersten Freitag im Monat
ab 17:00 Uhr UTC
auf 3.760 KHz (+/- QRM)
Vorlog ab 16:30 Uhr UTC
Ablauf:
16:30 h bis 17:00 h Vorlog durch die Leitstation
Ab 17:00 h Kurzinformation von der Leitstation
Anschließend Bestätigung in der Reihenfolge der Anmeldung mit Bekanntgabe "RS, Standort (Loc.), Leistung und Antenne"
Quelle: http://www.darc.de/referate/notfunk/
Angebot DK0EE
Mit unserer Ausrüstung und den Räumlichkeiten der Clubstation sind wir ja recht gut ausgestattet. Ohne Neuanschaffungen und Umbauten vorgenommen zu haben, bieten wir folgendes an.
Kurzwellenstation
Inventar: KT34, 402CD, FT990, Endstufe, Telefon, Internet (USV - gesichert ? ).
UKW-Verbindung zum Landratsamt müsste noch getestet werden, wäre aber im Fall einer Unterstützung von im Ausland operierenden Station (DK0EE wäre die Basisstation für solche Aktivitäten) nicht so wichtig, weil dann keine Notlage bei uns vorliegen würde und keine Beeinträchtigung der Kommunikationseinrichtungen bei uns im Landkreis zu erwarten wäre. Wir könnten also auch
über Telefon, Mobilfunk und Internet verfügen.
Fielddayausrüstung für den portablen Einsatz
Folgende Positionen sind für einen netzunabhängigen Betrieb auf Kurzwelle notwendig und an der Clubstation vorhanden:
+ Kisten mit Material
- Stromversorgung
- Antenne
- Erdung
- Koaxkabel
- Seil incl. Steinschleuder
+ Transceiver
+ Laptop (Stromversorgung beachten)
+ Solarzellen
+ Batterien
+ Zelt
+ Tische/Bänke, Stuhl
Besonderes Augenmerk muss auf die Kisten gelegt werden. Eine Inventarisierung und die Sicherstellung der Vollständigkeit wird zu den Fielddayterminen und im Winter organisiert.
+ Inhaltslisten der Kisten
+ Zyklische Überprüfung der Vollständigkeit nach jedem Einsatz und zusätzlich im Januar
Mit Namen und Unterschrift
Ein "Notfunkkoffer" wird im Moment nicht geplant. Die Kompatibilität der Geräte, die ja allesamt von uns mitgebracht werden, ist durch die gelebten Normen (z.B. Pariser Norm des BCC) gegeben. Funkgeräte, die ausschließlich im Notfunkkoffer auf ihren Einsatz warten würden, sind nicht vorhanden.
Soweit absehbar bliebe im Fall einer Aktivierung genug Zeit, Transceiver, Kisten, Solarzellen, Batterien und Zelt zu packen und in weniger als einer Stunde nach Eintreffen der Helfer an der Clubstation DK0EE abfahrbereit zu sein.
Ansprechpartner im OV
Fragen und Anregungen bitte an mich, DK2CX, richten. Ich freue mich über Mitstreiter. Wer mitmachen will, melde sich bitte bei mir. Ich pflege die Liste der Helfer mit Kontaktdaten.
Demnächst planen wir an Schulungen teilzunehmen, mögliche Szenarien zu Planungen
und an Übungen im Landkreis teilzunehmen.
08.02.2010, Markus, DK2CX
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